AWO gegen Impfpflicht nur für Pflege- und Gesundheitsbereich

Örtlicher Kreisverband wirbt in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister für eine allgemeine Impfpflicht

Mit 1098 stationären Plätzen in den Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe in den Landkreisen Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Ansbach, Fürth sowie der Stadt Schwabach bilden die Angebote des AWO Kreisverbandes Mittelfranken-Süd einen wichtigen Baustein für die Versorgung älterer Menschen sowie psychisch Erkrankter in unserer Region. Angesichts der Einführung einer partiellen Impfpflicht nur für den Pflege- und Gesundheitsbereich fürchten die Verantwortlichen der Arbeiterwohlfahrt nun den Verlust von ungeimpften Mitarbeitenden, die in ihrem Arbeitsumfeld nicht weiter beschäftigt werden dürfen und als Folge, auch weitere nicht belegbare Pflegeplätze. In einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie die Bundestagsabgeordneten der Region sprechen sich der Vorstandsvorsitzende Hartmut Hetzelein sowie der für den Pflege- und Psychiatrie-Bereich verantwortliche Vorstand Rainer Mosandl daher für die schnellstmögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht und bis dahin für eine Aussetzung oder Einschränkung der bereits beschlossenen Impfpflicht nur für bestimmte Bereiche aus.

Seit Monaten werben Vorstand, das Präsidium als Aufsichtsrat, der Gesamtbetriebsrat sowie die Einrichtungsleitungen bei den 1.800 Beschäftigten für die Corona-Impfung. Denn aus den vergangenen beiden Jahren, als es trotz umfassender und wie von den Behörden attestiert wurde, sehr gut umgesetzter Schutz- und Hygienekonzepte auch in Häusern der AWO zu Corona-Ausbrüchen mit mehreren Todesfällen kam, wissen die Verantwortlichen aus eigener Erfahrung um die möglichen schwerwiegenden Folgen einer Corona-Infektion. Im Pflegebereich liegt die Impfquote bei den Beschäftigten im Durchschnitt der Häuser über 88 Prozent, bei den Bewohnern je nach Einrichtung zwischen 90 und 100 Prozent.

„In Zeiten, in denen wir wie viele andere Träger aufgrund des Fachkräftemangels nicht alle Planstellen besetzen können und in der Folge im Extremfall trotz der hohen Nachfrage der Angehörigen sogar Betten freilassen müssen, können wir zur Aufrechterhaltung unseres Versorgungsauftrages auf keinen unserer 1.400 in der Pflege und Eingliederungshilfe tätigen Beschäftigten verzichten“, erklärt Rainer Mosandl die Sorge vor einem Beschäftigungsverbot für einen Teil der (ungeimpften) Belegschaft. „Den Mitarbeitenden wird durch die partielle Impfpflicht von der Politik vermittelt, sie seien allen ergriffenen Schutzkonzepten zum Trotz Pandemietreiber“, erinnert der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Jürgen Feicht auch an die Extrembelastung, mit der die Beschäftigten seit vielen Monaten trotz anfangs fehlender Schutzausrüstung und ständig wechselnder politischer Vorgaben den Betrieb in den Einrichtungen aufrechterhielten.

Der Vorstandsvorsitzende Hartmut Hetzelein wirbt daher für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, um die weitere Benachteiligung der Gesundheits- und Sozialbranche zu verhindern: „Wenigstens sollte die Einführung einer partiellen Impfpflicht nochmals verschoben werden, um die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme wissenschaftlich zu untersuchen. Ich verstehe nicht, wieso ungeimpfte Angehörige zumindest den staatlichen Vorgaben folgend Besuche in unseren Einrichtungen machen dürften (Die AWO hat selbst eine 2G-Regelung erlassen), gleichzeitig ebenfalls ungeimpfte, täglich getestete Mitarbeitende aber nicht ihren Dienst mit FFP2-Maske und sonstigen Schutzmaßnahmen erledigen dürfen“.