Neue Räumlichkeiten für den AWO Betreuungsverein

AWO Betreuungsverein zieht um in die Schwalbenstraße in Schwabach

Helle Büroräume und alkoholfreie Cocktails: So präsentierten sich die neuen Büroräume des AWO Betreuungsvereins in Schwabach. Der Verein bezog die neuen Räume, die er sich mit der AWO Beratungsstelle „Soziale Stadt“ teilt, Anfang dieses Jahrs. Zur feierlichen Eröffnung im April 2025 waren neben Kolleg*innen aus dem AWO Kreisverband Mittelfranken-Süd auch der Schwabacher Sozialreferent Knut Engelhardt, Richter Markus Hoffmann vom Amtsgericht Schwabach sowie Vertreter*innen der Betreuungsstelle Schwabach und des Betreuungsvereins der Diakonie anwesend.

Karola Kindt, die neue Leiterin des AWO Betreuungsvereins, nutzte die Gelegenheit, um sich vorzustellen und gab einen Überblick über die Aufgaben des Betreuungsvereins, die seit 2023 deutlich gewachsen sind: Seither gehören neben der Übernahme von rechtlichen Betreuungen auch die Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer*innen zum Aufgabenfeld der Betreuungsvereine. Wer ein verantwortungsvolles, sinnstiftendes Ehrenamt sucht und im Idealfall Erfahrung im Umgang mit Schriftverkehr und Behörden hat, ist herzlich eingeladen, sich beim Betreuungsverein zu melden (Tel. 09122 878-062).

Große Wertschätzung für die Arbeit im Betreuungsverein äußerte auch AWO-Co-Vorstandsvorsitzende Christine Heller, die als Geschenk eine Reihe Pflanzen für die neuen Büroräume übergab. Im Anschluss gab es noch Gelegenheit zum lockeren Austausch miteinander bei leckeren Häppchen, die von der AWO Tagesstätte „LebensTakt“ in Schwabach zubereitet wurden.

 

Hintergrund: Was macht ein Betreuungsverein?

Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (z.B. aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung), bekommen eine gesetzliche Betreuung, die für sie Aufgaben übernimmt. Wichtig dabei: Der Wille der betreuten Person ist immer ausschlaggebend! Die gesetzlichen Betreuer*innen können entweder hauptamtliche Mitarbeitende eines Betreuungsvereins oder ehrenamtlich tätig sein. Ihre Tätigkeit wird vom Amtsgericht überwacht. Die Betreuungsvereine übernehmen nicht nur selbst Betreuungen, sondern beraten und schulen ehrenamtliche Betreuende, unterstützen bei Fragen und Problemen und springen auch als Verhinderungsbetreuung ein, wenn beispielsweise die ehrenamtliche Betreuerin länger ausfällt.